22.07.2015

Presseinformation – NLV begrüßt Wegfall der „Herdprämie“

Die frei werdenden Gelder müssen in qualifiziertes Personal und gesunde Verpflegung in Betreuungseinrichtungen investiert werden.

Hannover  –  „Ich freue mich sehr über das Aus für das Betreuungsgeld“, sagt die Vorsitzende des Niedersächsischen LandFrauenverbandes Hannover (NLV) Barbara Otte-Kinast anlässlich des Karlsruher Richterspruchs. „Wir haben uns von Anfang an gegen diese unzeitgemäße ‚Herdprämie‘ gestellt und gefordert, das Geld für qualifiziertes Personal und gesunde Verpflegung in Kinderbetreuungseinrichtungen zu verwenden.“ Genau dafür müsse es nun auch eingesetzt werden.

Zuletzt hatte der NLV im Juli 2014 in einer Pressemitteilung die Abschaffung des Betreuungsgeldes gefordert und argumentiert, dass das Angebot in Kitas frühkindliche Bildung fördern soll. Doch vielen Unter-Dreijährigen aus bildungsfernen Elternhäusern und Migrantenfamilien komme diese Bildung nicht zugute. Ihre Eltern haben nach einer Befragung des Deutschen Jugendinstituts und der Technischen Universität Dortmund lieber das Betreuungsgeld statt einen Kita-Platz für ihr Kind gewählt. „Damit vergrößert sich die Chancenungleichheit unter Kindern“, mahnt Otte-Kinast.

Anlässlich des Karlsruher Urteils weist der NLV erneut darauf hin, dass der Bertelsmann-Stiftung zufolge deutschlandweit ca. 120.000 Erzieher fehlen. In Niedersachsen sind laut Bertelsmann Ländermonitor insgesamt 4.200 zusätzliche Vollzeitkräfte erforderlich – 3.200 für Unter-Dreijährige und 1.000 für Kinder ab drei Jahren –, um den jeweils empfohlenen Betreuungsschlüssel von drei Kindern pro Erzieher bzw. 7,5 Kinder pro Erzieher zu erreichen (Zahlen aus dem Ländermonitor vom Juli 2014).

Eine repräsentative Studie der Bertelsmann-Stiftung stellt zudem der Gemeinschaftsverpflegung für Kita-Kinder ein Armutszeugnis aus. Es komme zu viel Fleisch und zu wenig Obst und Gemüse auf den Tisch. „Die Ernährung in der Kindheit stellt die Weichen für das spätere Ernährungsverhalten“, betont Otte-Kinast, „die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes frei werdenden Mittel können und müssen den Kindern also auf jeden Fall in sinnvoller Weise zugutekommen.“

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