03.12.2015

Presseinformation – Das Ehrenamt nicht überfordern

Gerade in der aktuellen Flüchtlingskrise ist das ehrenamtliche Engagement unverzichtbar. Doch das hat Grenzen.

Hannover – Essensausgabe, Deutschkurse, Hilfe bei Behördengängen: Ohne das Engagement ehrenamtlicher Helfer sähe die aktuelle Situation in der Flüchtlingsarbeit weitaus dramatischer aus. Auch LandFrauen engagieren sich vor Ort, initiieren Aktionen und packen mit an, damit Integration gelingen kann.

So wertvoll und unverzichtbar das ehrenamtliche Engagement in diesem  Zusammenhang – und in vielen anderen – ist, es darf nicht übersehen werden, dass die freiwilligen Helfer Aufgaben wahrnehmen, die eigentlich der Staat leisten sollte. In der Regel tun sie dieses neben beruflichen und familiären Verpflichtungen. Dass das nicht selten über ihre Kräfte geht, liegt auf der Hand.

„Ehrenamt ist der Kitt der Gesellschaft, doch das hat Grenzen“, sagt Christiane Buck, stellvertretende Vorsitzende Nord des Niedersächsischen LandFrauenverbandes Hannover (NLV) anlässlich des Internationalen Tag des Ehrenamts am 5. Dezember. „Der Staat muss schnell dafür sorgen, dass die Behörden ihre Integrationsaufgaben unbürokratisch und in einem der Flüchtlingszahl angemessenen Umfang erfüllen können. Solange diese Infrastruktur Lücken aufweist, dürfen der Arbeit der Helfer keine bürokratischen Hürden im Wege stehen.“

Darüber hinaus verweist der NLV auf seine bestehenden Forderungen, Anreize für ehrenamtliches Engagement zu schaffen:

  • eine verlässliche und dauerhafte Unterstützung der Verbände und Vereine im ländlichen Raum,  
  • gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die ein ehrenamtliches Engagement neben der Erwerbs- und Familientätigkeit ermöglichen, dazu gehören bezahlte Freistellungen zur Ausübung von verbandlichen Führungsaufgaben,
  • die Ausweitung steuer- und versicherungsrechtlicher gesetzlicher Bestimmungen für die materielle Absicherung des Ehrenamts nicht nur in als gemeinnützig anerkannten, sondern in allen sozial, kulturell oder für die Bildung aktiven Vereinen und Verbänden,
  • die Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in Form von Rentenpunkten,
  • die steuerliche Gleichsetzung der „Zeitspende“ des Ehrenamtes mit Geldspenden,
  • die Stärkung der Anerkennungskultur durch Ehrungen und Vergünstigungen für ehrenamtlich Aktive,
  • den Anspruch auf Qualifizierung für ehrenamtliche Aufgaben und auf Freistellung vom Arbeitsplatz für die Teilnahme daran. Gleichzeitig müssen die im Ehrenamt erworbenen Schlüsselqualifikationen, zum Beispiel beim Wiedereinstieg in den Beruf, anerkannt werden, 
  • regionale Beratungsmöglichkeiten, die Ehrenamtlichen bei rechtlichen, steuerlichen und sonstigen Fragen zur Seite stehen.
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