04.12.2017

Pressemitteilung: GAP nach 2020 – aber bitte mit Frauen und Ehrenamt!

Deutscher LandFrauenverband fordert Ergänzung zur geplanten GAP-Reform

Berlin, 29.11.2017 – EU-Kommissar Phil Hogan hat heute sein Papier zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union nach 2020 vorgestellt. Zeitgleich veröffentlicht der Deutsche LandFrauenverband (dlv) sein Positionspapier, das den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) als zentrales Förderinstrument in den Blick nimmt.

Der dlv begrüßt Hogans Bekenntnis zu einer starken ersten Säule. Nach Auffassung des dlv darf es dort nicht zu Kürzungen kommen und auch der Verband zeigt sich darüber erleichtert, dass das Modell der Vollfinanzierung aufrechterhalten werden soll. Der dlv fordert ebenfalls eine starke zweite Säule und mahnt an, bei der Reform die Frauen und das Ehrenamt besser zu berücksichtigen. 

„Was wir uns von der GAP-Reform erhoffen, ist ein echter Neuanfang, insbesondere auch für den ELER. Wir können Hogans Ideen, die auf Entbürokratisierung abzielen, nur gut heißen“, stellt dlv-Präsidentin Brigitte Scherb fest.

Der dlv verspricht sich von der Reform Erleichterungen für ehrenamtlich Engagierte und ihre Vereine. „Die Ehrenamtlichen in den ländlichen Räumen bleiben weit hinter ihren Möglichkeiten zurück, etwas für ihre Regionen leisten zu können, weil die Anforderungen des Regelwerks einfach zu hoch sind. In unserem Positionspapier zeigen wir konkret auf, was sich ändern muss. Dazu gehört beispielsweise, dass Organisationen wie LandFrauenvereine als Begünstigte einzustufen sind und ihre Haushaltsmittel optional als Eigenmittel für die Kofinanzierung einsetzbar sein müssen“, führt die Präsidentin des dlv aus.

Darüber hinaus fordert der größte Verband für Frauen auf dem Land eine bessere Frauenförderung. So muss die Gleichstellung von Frauen und Männern als ein Zielbereich der Förderung der ländlichen Entwicklung in der nächsten ELER-Verordnung  verankert werden. Komplementär dazu sind spezifische gleichstellungsorientierte Programme und Maßnahmen im ELER einzurichten.

In der für die Strukturfonds geltenden Rahmenverordnung, der ESIF-Verordnung, wird das Querschnittsziel „Gleichstellung und Nichtdiskriminierung" postuliert. In der ELER-Verordnung wird dieses Ziel aber nicht mehr erwähnt.

„Aus der Gleichbehandlung resultiert nicht automatisch eine Gleichstellung. Ich kann absolut nicht verstehen, warum die Chancen hier nicht gesehen werden. Hier geht es nicht um Gedöns, sondern darum, Frauen dabei zu unterstützen, zur Wertschöpfung auf dem Land beitragen zu können, Arbeitsplätze zu schaffen und damit die Zukunft des ländlichen Raums zu sichern“, betont Brigitte Scherb, dlv-Präsidentin.

Mit seinen Anliegen ist der dlv nicht allein. So haben die EU-Parlamentarierinnen Marijana Petir und Maria Lidia Senra Rodriguez einen Bericht über Frauen und ihre Rollen in ländlichen Gebieten vorgelegt und weiterführende Forderungen damit verknüpft. Ergebnis der Schlussabstimmung in den beiden zuständigen Ausschüssen Ende Februar dieses Jahres: 56 Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen und drei Enthaltungen. Der Bericht hat Resolutionscharakter. Die EU-Kommission kann darauf reagieren, muss es aber nicht.

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