22.10.2018

Pressemitteilung: Gesetz zur Brückenteilzeit wichtiger Schritt im Kampf gegen Altersarmut

Der Deutsche LandFrauenverband fordert die Bundesregierung auf, nachzubessern

Berlin, 19.10.2018 – Der Bundestag hat gestern ein Gesetz zur Einführung einer sogenannten Brückenteilzeit beschlossen. „Das Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Besonders Frauen arbeiten nach der Familienphase überdurchschnittlich häufig in Teilzeit und bleiben beruflich dort ‚stecken‘. Dass dies durch das neue Gesetz geändert wird ist gut, auch um weibliche Altersarmut zu bekämpfen“, sagt Brigitte Scherb, Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes (dlv).

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nach dem neuen Gesetz ab dem 1. Januar 2019 in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten Anspruch auf eine befristete Teilzeitphase geltend machen. Nach maximal fünf Jahren endet diese Phase. Danach muss der Arbeitgeber eine Rückkehr in Vollzeit ermöglich. „Für Frauen in größeren Betrieben gibt es dann endlich die Möglichkeit, der Teilzeit-Falle rechtlich zu entkommen. Die große Schwachstelle des Gesetzes ist aber der Schwellenwert von 45 Beschäftigten“, sagt dlv-Präsidentin Brigitte Scherb.

Denn in Deutschland arbeiten rund 15 Millionen Menschen in Betrieben mit weniger als 45 Beschäftigten. „Im ländlichen Raum sind es vor allem die Frauen, die in kleineren Unternehmen arbeiten. Als Altenpflegerin, als Erzieherin oder Verkäuferin haben sie meistens weniger als 45 Kollegen und Kolleginnen. Diese typischen ‚Frauenberufe‘ werden vom Gesetz ausgeklammert. Damit muss die Frage gestellt werden: Geht das Gesetz an den Betroffenen vorbei?“

Der Deutsche LandFrauenverband setzt sich schon lange damit auseinander, was lange Teilzeitphasen im Lebensverlauf für Frauen bedeuten. Schon in zweiter Auflage bildet der dlv mit Unterstützung des BMFSFJ regionale Equal-Pay-Beraterinnen aus. Diese klären in ländlichen Regionen über die Gefahren von Teilzeit und Minijobs auf und zeigen Frauen und Männern Wege zur partnerschaftlichen Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit auf.

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