Pressemitteilung: Für mehr Nachhaltigkeit in der Gemeinschaftsverpflegung müssen alle Stellschrauben gedreht werden
Der Deutsche LandFrauenverband fordert in aktuellem Positionspapier ein Umdenken der Gemeinschaftsverpflegungen und nimmt die Politik in die Pflicht
Berlin, 14.06.2022 – Die Art und Weise, wie wir uns ernähren, hat Einfluss auf das Klima. Da immer mehr Menschen regelmäßig in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung versorgt werden, ist es besonders wichtig, dass das Angebot in der Gemeinschaftsgastronomie, wie in Kantinen und Mensen möglichst nachhaltig ist. Der Deutsche LandFrauenverband e.V. (dlv) sieht hier einen wirkkräftigen Hebel, damit Ernährung einen größeren Beitrag zum Klimaschutz leisten kann.
„Um ein klimafreundliches Angebot in der Gemeinschaftsverpflegung zu etablieren braucht es vor allem eines: Eine neue Küchenkultur, die stärker auf frische, regionale und saisonale Produkte setzt. Das kann nur mit handwerklicher Zubereitung und hauswirtschaftlichem Fachpersonal in den Großküchen gelingen“, sagt dlv-Präsidentin Petra Bentkämper. „In Modellprojekten wie dem ‚House of Food‘ in Kopenhagen oder der ‚Kantine Zukunft‘ Berlin wurde bewiesen, wie man die Gemeinschaftsverpflegung nachhaltig gestalten kann und das sogar kostenneutral. Jetzt sind Bund und Länder gefordert dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen und die nachhaltige Gemeinschaftsverpflegung in der Ernährungsstrategie 2023 festzuschreiben.“
Einen ersten Schritt sieht der dlv in der verpflichtenden Einführung der Qualitätsstandards für Gemeinschaftsverpflegungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE), in der die Aspekte der Nachhaltigkeit in jedem Prozessschritt miteinbezogen werden.
Christine Reitelshöfer, Präsidiumsmitglied des dlv und Vorsitzende des Fachausschusses Hauswirtschaft und Verbraucherpolitik, betont: „Natürlich bedeutet die Umstellung hin zu mehr Qualität und Nachhaltigkeit große Anstrengungen für die Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung. Deshalb ist es so wichtig, dass die Politik unterstützt: durch die Förderung von Schulungs- und Beratungsangeboten, das Anpassen der Vergaberichtlinien sowie durch die Einführung eines bundesweit einheitlichen Herkunftskennzeichens für Lebensmittel.“