Pressemitteilung: Mehr Lohngerechtigkeit für Frauen – jetzt!
Bundesministerin Manuela Schwesig, Landesfrauenministerin Cornelia Rundt und Deutscher LandFrauenverband diskutieren über Lohngerechtigkeitsgesetz
Berlin, 11.11.2016 – „Das von der SPD und Bundesministerin Manuela Schwesig auf den Weg gebrachte Lohngerechtigkeitsgesetz sorgt in Deutschland endlich für eine gerechte Bezahlung von Frauen“, sagte am Abend Frauenministerin Cornelia Rundt bei der Veranstaltung „Frauen – Land – Zukunft“ in der niedersächsischen Landesvertretung. „Damit der Effekt des Gesetzes aber auch im ländlichen Raum greift und auch Frauen in kleineren Unternehmen mit weniger als 200 Beschäftigten davon profitieren, müsse der aktuelle Entwurf nachgebessert werden. Denn aktuell arbeiten nur wenige der Beschäftigten in Niedersachsen in Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten. Wichtig ist aber, dass jede einzelne Arbeitnehmerin zukünftig das Recht haben soll, von ihrem Arbeitgeber anonymisierte Vergleichszahlen über die gezahlten Gehälter im Betrieb zu bekommen, um feststellen zu können, ob sie selber diskriminiert wird. Damit wird Lohngerechtigkeit dauerhaft als Thema im Betrieb und in den Mitbestimmungsgremien etabliert“, so Rundt.
An der Veranstaltung nahmen auch Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und die Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes (dlv), Brigitte Scherb teil.
Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig machte deutlich: „Dieses Gesetz ist ein Durchbruch, denn bisher gib es kein Gesetz, das dieses Thema – gleicher Lohn für gleiche Arbeit – voranbringt. Es ist ein Türöffner, um dieses Thema in die Gesellschaft und in die Wirtschaft zu tragen.“ Die Ministerin erläuterte zudem: „Dieses Gesetz war sehr hart umkämpft. Es gibt sehr viele Widerstände und wir haben die letzten Wochen und Monate genutzt, ganz intensive Gespräche zu führen, insbesondere mit den Sozialpartnern, mit den Arbeitgebern, also den Unternehmen, aber auch mit den Gewerkschaften. Ich danke den Landfrauen und dem Bundesland Niedersachsen sehr, dass sie sich für dieses wichtige Vorhaben stark machen.“
„Wir begrüßen den vorliegenden Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit ausdrücklich. Denn die Erfahrung zeigt, dass sich ohne eine konkrete Gesetzgebung nichts ändert. Dennoch geht der Entwurf an den vielen Frauen im ländlichen Bereich vorbei, da sie oft in kleineren Unternehmen arbeiten. Das neue Gesetz muss auch für Unternehmen gelten, die weniger als 200 Mitarbeiter haben“, so die Präsidentin des LandFrauenverbandes Brigitte Scherb.
Auf das Lohngerechtigkeitsgesetz hat sich am 6.10.2016 der Koalitionsausschuss verständigt. Er sieht vor, dass in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten ein individueller Auskunftsanspruch eingeführt wird, von dem aktuell 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren werden. Zudem müssen viele Betriebe in Zukunft Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen in regelmäßigen Lageberichten dokumentieren. Große Unternehmen werden gesetzlich dazu verpflichtet, ein Prüfverfahren zur Lohngleichheit vorzunehmen. Voraussichtlich Anfang Dezember wird das Bundeskabinett über den Gesetzentwurf entscheiden.