Pressemitteilung: Ehrenamtliche befürchten starke finanzielle Belastungen durch Gesetzesänderung
Der Deutsche LandFrauenverband kritisiert die Bestrebungen der Bundesregierung, Bildungsveranstaltungen künftig umsatzsteuerpflichtig zu machen
Berlin, 12.09.2019 – Mit dem vom Bundeskabinett Ende Juli beschlossenen Entwurf eines „Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (kurz: Jahressteuergesetz 2019) befürchtet der Deutsche LandFrauenverband (dlv), dass Bildungsveranstaltungen für Ehrenamtliche künftig umsatzsteuerpflichtig werden. „Hinter diesem sperrigen Gesetzestitel verstecken sich steuerliche Änderungen, die das Ehrenamt finanziell massiv treffen würden. Das kann nicht gewollt sein von der Bundesregierung!“, sagt Petra Bentkämper, dlv-Präsidentin.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Veranstaltungen, die nicht direkt der beruflichen Weiterbildung dienen, ab dem nächsten Jahr umsatzsteuerpflichtig werden. Das Problem: Veranstaltungen, die Vereine für Ehrenamtliche anbieten, erfüllen einen anderen Zweck – die außerberufliche Weiterbildung. Für den Gesetzgeber sind Veranstaltungen zum Erlernen der Vereinssoftware, Bildungsveranstaltungen zu gesunder Ernährung oder Kurse zu Pflegetechniken für Angehörige reine Freizeitgestaltung. Sollte das Gesetz wie aktuell geplant in Kraft treten, müssten Ehrenamtliche und Vereine mit deutlich steigenden Kosten für solche Veranstaltungen rechnen.
„Ehrenamt ist Demokratiearbeit und bewegt viel: LandFrauen führen Bewegungs- und Kochkurse mit älteren Menschen durch, klären zu Themen wie Alterssicherung und Entgeltgleichheit auf, organisieren Führungen und Vorträge auf landwirtschaftlichen Betrieben und halten Dorfgemeinschaften zusammen. Vereine stehen aber auch vor strukturellen und demografischen Herausforderungen. Wenn zukünftig Bildungsveranstaltungen beispielsweise zu Digitalisierung oder Datenschutz umsatzsteuerpflichtig werden, hat das nachteilige Auswirkungen auf ehrenamtliche Leistungen“, sagt Petra Bentkämper. „Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, Veranstaltungen für Ehrenamtliche auch weiterhin von der Umsatzsteuer zu befreien!“